Kosten
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich
nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht
anders vereinbart, die GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
von 1985) der deutschen Heilpraktikerverbände.
Heilpraktikerleistungen sind nach §4Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie die hier anfallenden
Therapiekosten selbst übernehmen.
Sozialtarife möglich.
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